FAQ – Alle Fragen und Antworten zur Zählerselbstablesung und der neuen Abrechnung

Ablesung und Abrechnung im neuen Takt

Die Abrechnung erhalten Sie Anfang/Mitte des Folgemonats Ihrer Ablesung. Eine Übersicht aller Termine finden Sie in der Tabelle.

Der Abrechnungszeitraum beträgt aber weiterhin 12 Monate, deckt sich allerdings nicht mehr mit dem Kalenderjahr. Sollte sich Ihre Liegenschaft nicht im Netzgebiet der RhönEnergie Fulda-Gruppe befinden, gilt der Abrechnungsturnus Ihres jeweiligen Netzbetreibers. Einzelheiten können Sie auch Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen.

Selbst ablesen – meine Vorteile

Sie haben den Vorteil, dass Sie bei der Ablesung unseren Kollegen nicht an einem bestimmten Tag den Zugang zum Zähler ermöglichen müssen. Die bisher ggf. notwendige Terminvereinbarung mit dem Ableser entfällt. Sie entscheiden selbst, wann Sie innerhalb der Ableseperiode ablesen.

Wenn Sie Ihre Verbrauchszähler nicht ablesen, wird Ihr Verbrauch für die Jahresabrechnung geschätzt. Eine Schätzung wird auf gesetzlicher Grundlage nach Vorjahresverbrauch oder Werten vergleichbarer Wohnungen/Häuser durchgeführt – kann aber naturgemäß vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Nur, wenn Sie korrekte Angaben machen, bezahlen Sie den Preis für die Energie, die Sie tatsächlich verbraucht haben.

Die Aufnahme der Zählerstände am Zähler ist nur ein Teil der entstehenden Kosten. Auch die Plausibilisierung und Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtigte, i.d.R. Ihren Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes.

Auf den Zeitpunkt der Abrechnung durch Ihren Lieferanten hat die Ablesung keinen Einfluss. Der Abrechnungstermin kann – je nach Rechnungsturnus Ihres Lieferanten– zum Jahresende als auch im laufenden Jahr liegen. Der Ablesezeitraum der Kundenselbstablesung wird Ihnen im Anschreiben / der E-Mail mitgeteilt.

Wenn Sie irrtümlich falsch ablesen und wir dies auch bei unserer Plausibilitätsprüfung nicht feststellen, wird ein falscher Verbrauch abgerechnet. Sobald Sie Ihrem Lieferanten nachträglich den richtigen Stand mitteilen, wird die Abrechnung korrigiert. Diesen korrigierten Zählerstand überträgt der Lieferant auch an uns als zuständigen Messdienstleister. Etwaige Erstattungen erhalten Sie von Ihrem Lieferanten, an den auch die Rechnungsbeträge überwiesen werden, zurück.

Als Ihr zuständiger Messdienstleister/ Netzbetreiber sind wir verpflichtet, mindestens einmal jährlich Zählerstände zu ermitteln und Ihrem Energielieferanten (an den Sie die Rechnung bezahlen) diese zur Verfügung zu stellen. Es steht Ihrem Energielieferanten jedoch frei, weitere Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen weitere Ablesekarten zu senden. Die Ableseaufforderung des Lieferanten ist abhängig vom Abrechnungsturnus. Dieser kann von unserem Ableseturnus abweichen.

Die Ablesezeiträume sind dem Anschreiben oder der E-Mail, die Sie automatisiert erhalten, zu entnehmen.

Leider ist es für uns mit über 300.000 Ablesepunkten innerhalb der RhönEnergie Fulda-Gruppe nicht möglich, den Ableseprozess individuell zu gestalten. Vielleicht kann eine Person Ihres Vertrauens Sie bei der Ablesung unterstützen.

Auch bei einem Um- oder Auszug bitten wir Sie, den Zählerstand selbst abzulesen und uns den Stand zu übermitteln. Wir übermitteln ihn auch automatisch an Ihren bisherigen Lieferanten zur Erstellung einer korrekten Schlussverbrauchs-Abrechnung.

So lese ich meine Zähler korrekt ab

Der Ableseservice der RhönEnergie Fulda-Gruppe sammelt in ihrem jeweiligen Netzgebiet die Daten für Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser. Für jede dieser vier Sparten existieren verschiedene Zählertypen, die teilweise sehr unterschiedlich aussehen – zum Teil analog, zum Teil digital. Eine Übersicht über alle bei uns im Netzgebiet verbauten Zähler finden Sie hier im Hilfeportal. Dort erkennen Sie, wo Sie die Zählernummer finden und wo Sie den Zählerstand ablesen müssen.

Wenn sich der Zähler nicht in der Wohnung befindet, könnte er im Keller, in einem Hobby- oder Abstellraum bzw. einem Zählerschrank installiert sein. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Hausverwalter. In einem Mehrfamilienhaus ist es möglich, dass sich z.B. Strom- und Gas-Zähler in einem separaten Zählerraum befinden, der Hauptwasserzähler befindet sich meist im Keller.

Wenden Sie sich bitte an den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister. Die Zähler müssen für Sie zugänglich sein. Der Vermieter ist verpflichtet ihnen den Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Häufig erledigt der Hausmeister die Öffnung des Zählerraums für den Vermieter.

Die meisten Gaszähler zeigen den Verbrauch in Kubikmetern (m3) an. Auf der Gasabrechnung wird der Verbrauch aber in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Der Grund ist, dass Erdgas ein Naturprodukt ist und sich sein Energiegehalt sowie sein Volumen je nach Förderquelle unterscheiden. Dies wird in der Abrechnung, die Sie erhalten, in Form einer behördlich geprüften Umrechnungsformel berücksichtigt. Wenn Sie Ihren Gaszähler ablesen, geben Sie den Verbrauch bitte in Kubikmetern (m3) an.

Wenn Sie den QR-Code in Ihrem Ablese-Anschreiben scannen, werden Ihnen in unserem Zählerstands-Portal Ihre eigenen Zähler angezeigt und Sie können diese anhand der Zählernummer identifizieren. Auch auf Ihrer Ablesekarte ist die Zählernummer schon komfortabel vorgedruckt.

Lesen Sie bitte nur die Ihnen zugeordneten Zähler im Zählerstandsportal (bitte vorher Ihren persönlichen QR-Code des Anschreibens mit dem Smartphone scannen) bzw. die auf der Ablesekarte genannten Zähler ab. Wir haben auch auf der Karte die entsprechenden Zählernummern angedruckt.

Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte aufgedruckt worden sind oder die Ihnen im Zählerstandsportal angezeigt werden. Lesen Sie bitte nur diese Zählwerke ab.

Bitte füllen Sie alle auf der Ablesekarte angedruckten Felder vollständig aus, auch die Nachkommastellen. Nachkommastellen sind im Portal sichtbar und auch auf der Ablesekarte deutlich durch Komma abgetrennt.

Wenn Ihre PV-Anlage direkt in das Netz der OsthessenNetz GmbH einspeist, haben Sie dafür einen extra Zähler. Sollten Sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst nutzen, kann der in das Netz eingespeiste Strom gemeinsam über Ihren Haushaltszähler erfasst werden. Die Zählernummer Ihrer PV-Anlage ist auf der Rechnung zur Einspeisevergütung ersichtlich, außerdem ist sie im Portal als auch auf der Ablesekarte hinterlegt.

So kommen die Zählerstände zu uns

Vor 2020 wurden die Zählerstände der meisten Strom-, Gas-, Wasser oder Fernwärmezähler der OsthessenNetz GmbH einmal jährlich von einem Ableser erfasst. Nun erhalten Sie vom Ableseservice der RhönEnergie Fulda-Gruppe per Post ein Anschreiben, das Sie per QR-Code auf Ihre eigene Zählerseite in unserem Zählerstands-Portal führt. Dort finden Sie komfortabel alle Ihre Zähler inklusive der Zählernummer vorausgefüllt. Sie müssen nur noch Ihre Zählerstände eingeben. Alternativ senden Sie einfach die mitgelieferte Ablesekarte auf dem Postweg ausgefüllt und portofrei an uns zurück. Als Kunde mit Verbrauchsstellen außerhalb des Netzgebiets der RhönEnergie Fulda-Gruppe erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link direkt ins Ableseportal.

Das Anschreiben geht Ihnen in der Regel ein bis zwei Wochen vor dem Ablesezeitraum zu. So haben Sie über drei Wochen für die Ablesung Ihrer Zählwerke Zeit.

Die einfachste Möglichkeit der Übermittlung ist über den QR-Code in Ihrem Anschreiben im Zählerstands-Portal. Die Übermittlung der Zählerstände ist auch bequem online oder mit dem Smartphone über den QR-Code möglich. Alternativ senden Sie uns die ausgefüllte Ablesekarte zurück oder rufen unter 0661-299-1480 durch. Hier können Sie bei einem Sprachservice den Zählerstand verifiziert und sehr einfach aufsprechen.

Für fernausgelesene Zähler werden keine Anschreiben versendet. Ggfs. gibt es bei Ihnen noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler, für die Sie das Anschreiben erhalten haben.

Auf den Zeitpunkt der Abrechnung durch Ihren Lieferanten haben wir als Netzbetreiber keinen Einfluss.

Ja, auf der Ablesekarte ist ein QR-Code abgedruckt. Wenn Sie diesen mit Ihrem Smart Phone einscannen, gelangen Sie automatisch zu Ihrer persönlichen Erfassungsmaske, wo Sie Ihren Zählerstand einfach und direkt eingeben können. Dies können Sie auch in mehreren Etappen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten je Zähler tun. Unser Zählerstands-Portal erlaubt die getrennte Eingabe der Zähler bis zum Ende der Ableseperiode.

Als Ihr zuständiger Messdienstleister/Netzbetreiber sind wir verpflichtet, mindestens einmal jährlich einen Zählerstand zu ermitteln. Diese von Ihnen abgelesenen Zählerstände werden durch uns auch automatisch Ihrem aktuellen Lieferanten übermittelt.

Als Ihr Netzbetreiber sind wir verpflichtet, mindestens einmal jährlich einen Zählerstand zu ermitteln. Es steht Ihrem Lieferanten allerdings frei, Ihnen zusätzliche Ablesekarten zuzusenden.

Wir versenden die Karte an die von Ihnen bzw. Ihrem Lieferanten übermittelte Geschäftspartner-Adresse / Anschrift in unserem System.

Der von Ihnen angegebene Zählerstand wird von uns geprüft und anhand Ihres bisherigen Verbrauchsverhaltens plausibilisiert.

Die Zählerstände werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt. Wenn Sie Anmerkungen zu Ihrer Ablesung, zum Prozess der Ablesung oder Kritik / Lob zu weiteren Themen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kundenservice@re-fd.de.

Wenn Sie diese auf unserem Zählerstandsportal online eingeben, werden diese direkt plausibilisiert. Starke Abweichungen werden von uns also sofort erkannt. Falls Sie unsere Ablesekarte nutzen: Bitte teilen Sie uns die Zählerstände so leserlich wie möglich mit. Sollten die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, so wird die Ablesekarte aussortiert und manuell überprüft.

Ihre persönlichen Daten, die wir im Rahmen der Zählerselbstablesung erhalten, werden bei uns jederzeit vertraulich behandelt und nur zum Zwecke der Zählerablesung verarbeitet.

Nein, wenn Sie mehr als acht Zählpunkte haben, haben Sie die Möglichkeit, diese gesammelt zu melden. Zu diesem Zweck haben wir eine Exceldatei mit allen Ihren Zählern und Zählernummern für Sie vorbereitet. Scannen Sie den QR-Code in Ihrem Anschreiben oder loggen Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer und der Kartennummer ein. Beide Angaben finden Sie ebenfalls auf Ihrem Zählerstands-Anschreiben. Im eingeloggten Bereich können Sie die Excelliste herunterladen und Ihre Zählerstände eintragen. Anschließend laden Sie die Liste wieder im Portal hoch und senden Sie per Knopfdruck an uns – komfortabel und transparent.